Ab sofort gelten z.T. veränderte Richtlinien für die Antragstellung. Hier finden Sie eine allgemeine Übersicht der für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen (beachten Sie bitte die Unterschiede zwischen Anträgen zur Projekt- und Jahresförderung). Seit 15. Februar 2020 können Anträge ausschließlich per Online-Formular über die Website der Stadt Wien einbracht werden. Wir versuchen die Informationen immer auf dem neusten Stand zu halten, im Zweifelsfall gelten die Informationen auf der Website der Stadt Wien!
Der Online-Antrag muss die folgenden Dokumente und Beilagen enthalten:
Alle mit * markierten Felder sind unbedingt auszufüllen, um den Antrag erfolgreich einbringen zu können. Bitte hier auch eine kurze Zusammenfassung der Projektbeschreibung in das dafür vorgegebene Feld einfügen.
Hinweis: Diese wird auschließlich für die Administration benötigt und ist keine Bewertungsgrundlage!
Achtung: Seit 15. Februar 2020 empfiehlt die IG Freie Theaterarbeit Honoraruntergrenzen anzuwenden (nähere Informationen). Die IG Freie Theaterarbeit stellt ein Service-Kalkulationsmodell zur Verfügung (Download). Das Kuratorium empfiehlt, das ausgefüllte Kalkulationsblatt dem Antrag als zusätzliche Unterlage beizulegen, da in diesem die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten aufscheint.
Achtung: Dieses Kalkulationsmodell ersetzt NICHT das Kalkulationsformular der Stadt Wien – Kulturabteilung!
Wenn der Förderantrag nicht mittels ID-Austria unterzeichnet werden kann, müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung beilegen: Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften muss die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben werden.
Hinweis: Beachten Sie die maximale Zeichenanzahl!
Folgende Unterlagen müssen angehängt werden:
Folgende Unterlagen können angehängt werden: