Arbeitsstipendien 

 

Allgemein

Die Kulturabteilung fördert seit 2022 produktionsunabhängige, längerdauernde Arbeitsprozesse, Recherchevorhaben zur Generierung neuer Themen und künstlerisch profunde, transdisziplinäre Forschungsprozesse in der tanz- und performance-bezogenen Praxis, mittels 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich.

Damit soll die Weiterentwicklung der Vielfalt der darstellenden Künste in Wien, die Schaffung von nachhaltigen Möglichkeitsräumen für die Entwicklung innovativer Ansätze und neuer Ideen für das Erproben neuer Arbeitstechniken und künstlerischen Praktiken unterstützt werden.

Die künstlerischen als auch theoretischen Vorhaben sollen Choreografie, Theater, Performance-Praktiken, medienbasierte, visuelle, akustische, szenografische, dramaturgische, kompositorische oder kuratorische Arbeiten umfassen, um die Entwicklung einer dynamischen und aufgeschlossenen lokalen Kunstszene zu bereichern.
 

Die Auszahlung des Arbeitsstipendiums erfolgt monatlich zu je 1.500 Euro im Zeitraum von Jänner bis Dezember.

Pro Person wird nur eine Projekteinreichung jährlich für ein Arbeitsstipendium der Kulturabteilung akzeptiert.

Zwischen der Vergabe von Arbeitsstipendien müssen mindestens 5 volle Kalenderjahre liegen. Haben Fördernehmende z. B. für das Jahr 2022 ein Arbeitsstipendium erhalten, so kann erst wieder für das Jahr 2028 ein Antrag auf ein weiteres Arbeitsstipendium gestellt werden.

 

Wenn der Antrag auf ein Stipendium abgelehnt wurde, kann bereits im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.

 

Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung der Stadt Wien geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann kein Arbeitsstipendium beantragt werden. Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jeden Rechtsweges unanfechtbar.

 

 

Darstellende Kunst - Theater

Nähere Informationen zu Einreichungskriterien, Förderrichtlinien und Kontakte für Anträge im Bereich Theater finden Sie HIER.
Für Einreichungen zur Erarbeitung von Stücktexten siehe Arbeitsstipendium Dramatik

 

Darstellende Kunst - Performance

Nähere Informationen zu Einreichungskriterien, Förderrichtlinien und Kontakte im Bereich Tanz und Performance finden Sie HIER.
 


Anmerkung: die Vergabe der Arbeitsstipendien unterliegt einer für alle Bereiche der Kulturabteilung (Film, Musik, Literatur, Bildende Kunst und Darstellende Kunst) geltenden Geschäftsordnung, die die jeweiligen Jurys zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb können wir als Kuratorium in dem Fall leider keine Feedbacks zu den Empfehlungen geben.

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld