Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen
Informationen dazu auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7) unter dem Reiter "Vorraussetzungen".
Aspekte der Beurteilung künstlerischer Vorhaben
Vielfalt: Neben der künstlerischen Qualität der beantragten Projekte berücksichtigt das Kuratorium Antragslage entsprechend möglichst alle Sparten (Schauspiel, Performance, Tanz, Figuren- und Objekttheater, Musiktheater, Kinder- und Jugendtheater, Zeitgenössischer Zirkus) sowie interdisziplinäre, genderspezifische, interkulturelle und inklusive Ansätze. Ein Augenmerk liegt auf Vorhaben, die die Angebote der zentralen Spielorte der freien Szene bereichern und/oder neue Spielorte oder (öffentliche) Räume erschließen. Ziel ist auch die Erweiterung des Spektrums Darstellender Kunst in Wien.
Wienbezug: Geografische oder kulturelle Wurzeln der Künstler:innen stellen für das Kuratorium keine Maßgabe dar. Sehr wohl relevant erscheint jedoch ein nachhaltiges Interesse daran, sich mit der Stadt Wien, ihren Bewohner:innen, den gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und den hier ansässigen Künstler:innen bzw. der Kunst-Szene auseinanderzusetzen und die Stadt als einen wichtigen Eckpfeiler der künstlerischen Arbeit zu betrachten, d.h. wenn nicht ausschließlich in Wien, so doch dauerhaft wiederkehrend in ihr und mit ihr und den hier ansässigen Künstler:innen zu arbeiten.
Generationen: Darüber hinaus versucht das Kuratorium eine ausgewogene Auswahl zwischen etablierten Künstler:innen und solchen, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, zu treffen.
Kulturmanagement: Relevant erscheinen auch die lokale, nationale und internationale Vernetzung in Bezug auf Residencies, Koproduktionen, Gastspiele, Förderungen o.ä. sowie Aspekte eines professionellen Kulturmanagements. Koproduktionsbeiträge von Institutionen, Fördergelder anderer Gebietskörperschaften, Residencies o.ä. können das künstlerische Interesse am Projekt wie auch seine professionelle finanzielle Basis belegen.