Häufig gestellte Fragen

 

  • Welche Förderungen gibt es?  

Einen Überblick über Förderungen der Stadt Wien im Bereich der Projekt- und Jahresförderungen für darstellende Kunst und alle relevanten Informationen und Links finden Sie im Menüpunkt "Förderungen".

 

  • Wie findet die Auswahl statt? 

Informationen zum zweistufigen Auswahlverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt "Auswahlverfahren".

 

  • Welche administrativen Schritte durchlaufen Antragsstellung und - abwicklung? 

Informationen dazu finden Sie auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7).

 

  • Wo finde ich die Antragsformulare?

Die aktuellen Antragsformulare finden Sie direkt auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7).

 

  • Wo reiche ich meinen Antrag ein?

Anträge können ab sofort ausschließlich digital per Online-Formular eingereicht werden.

  • Wie viele Anträge gibt es pro Termin?

Für die Projektförderung gibt es durchschnittlich zwischen 150 und 200 Anträge pro Termin. Abhängig von den Antragshöhen und entsprechend den zur Verfügung stehenden Geldmitteln kann das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance bisher im Durchschnitt etwa 20 Prozent der eingereichten Projekte empfehlen. 

 

  • Wann werden die Empfehlungen bekanntgegeben? Wie erfahre ich davon?

Die Entscheidungen werden zunächst über diese Website sowie über die Website der Kulturabteilung der Stadt Wien kommuniziert. Erst später werden Sie auch postalisch informiert. Zum Einreichtermin 15. September sind die Empfehlungen Mitte Jänner online. Zum Einreichtermin 15. Februar sind die Empfehlungen Anfang/Mitte Juni online.

 

  • Braucht man einen Spielstättennachweis?

Ein Spielstättennachweis ist für die Beantragung von Projekt- und Jahresförderungen nicht erforderlich. Sollte bereits eine Vereinbarung mit einer oder mehreren Spielstätten vorliegen, geben Sie dies bitte an. Auch Verhandlungen mit Spielstätten können in der Projektbeschreibung erwähnt werden. Sollte sich nach der Abgabe Ihres Antrags ein Spielort konkretisieren, können Sie das Kuratorium gerne jederzeit per Mail, Telefon oder bei einem persönlichen Termin darüber informieren. Für die Beantragung einer Wiederaufnahmeförderung ist ein Spielstättennachweis erforderlich (siehe Details zur Wiederaufnahmeförderung)

 

  • Gibt es eine Förderung für Nachwuchskünstler*innen?

Dezidierte Nachwuchsförderungen (als eigener Topf mit definierter Förderhöhe) gibt es nicht. Nichtsdestotrotz wird es als essenzielle Aufgabe des Kuratoriums angesehen, Künstler*innen, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen, Chancen einzuräumen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ersteinreichungen um Künstler*innen handelt, die bereits ausgewiesene Erfahrungen in der selbstständigen künstlerischen Arbeit haben. "Emerging artists" werden in Wien nicht getrennt von den anderen Künstler*innen behandelt. Es erscheint sinnvoll, dass Nachwuchskünstler*innen zunächst um Projektkostenzuschüsse ansuchen, da der Zuspruch von Jahresförderungen eine gewisse Kontinuität der künstlerischen Arbeit voraussetzt. 

 

  • Wie erreiche ich das Kuratorium? Wie vereinbare ich einen Gesprächstermin?

Ab sofort gilt ein neues zweistufiges Antragsverfahren, dass auch die Gespräche mit dem Kuratorium neu regelt. Gespräch mit dem Kuratorium finden demnach in der zweiten Runde mit allen Künstler*innen statt, die nach der Lektüre der schriftlichen Anträge in die engere Auswahl kommen. Diese Gespräche sind ebenfalls Teil der Bewertungsgrundlage. Alle Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.

 

Darüber hinaus gibt es diverse Veranstaltungen, die dazu dienen mit dem Kuratorium in Kontakt zu treten. U.a. finden 2x im Jahr Informationsveranstaltungen für Einsteiger*innen und Ersteinreicher*innen in Kooperation mit der IG Freie Theaterarbeit statt. Informationen dazu erhalten Sie über den Newsletter der IG Freie Theaterarbeit, den Sie hier abonnieren können.

 

Außerdem ist es hilfreich und sinnvoll, das Kuratorium über Veranstaltungen, die für die geplante Einreichung relevant sein könnten (z.B. Showings, Aufführungen,...), per E-mail zu informieren. 

 

  • Wie sieht ein korrekter Antrag aus?

Alle Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Unterlagen"

 

  • An wen wende ich mich mit allgemeinen Fragen?

Der Leiter des Referats Darstellende Kunst, Dr. Robert Dressler, und sein Team stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Gerade mit administrativen Fragen zu Antragsstellung und -abrechnung wenden Sie sich bitte ausschließlich an diese Stelle. Das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance ist nur für die künstlerische Beurteilung der Anträge zuständig und beantwortet in diesem Zusammenhang gerne Ihre Fragen.

 

Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7), Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien

Sekretariat des Referats Darstellende Kunst

T: +43 1 4000-84739

M: theater@ma07.wien.gv.at

 

  • Wo kann ich mich beraten lassen?

Die IG Freie Theater bietet ihren Mitgliedern kostenlosen bzw. ermäßigten Bezug von Serviceleistungen. Beratungen, Workshops und Trainings für Künstler_innen und Beschäftigte im freien darstellenden Bereich finden zu berufsspezifischen Fragen und Rechtsproblemen statt, insbesondere auch für Projektanträge (Antragsstellung, Kalkulation, Abrechnung) bei der Stadt Wien. Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Kuratorium für Theater, Tanz und Performance finden vor den Abgabefristen für Projektförderungen statt. Kostenlose, individuelle Beratungen nach Terminvereinbarung im Büro der IG Freie Theater. (Nicht-Mitglieder zahlen pro Beratungsgespräch € 50,-). Informationen unter www.freietheater.at

 

Haben Sie eine Frage, die in diesem Katalog nich gestellt/beantwortet wird und die Ihnen auch für andere Künstler*innen/Antragssteller*innen relevant erscheint, dann schreiben Sie uns gerne ein Mail an kuratorium@kuratoren-theatertanz.at

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld