Auswahlverfahren

Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren, das in zwei Stufen (schriftlich, mündlich) abläuft. 

 

1. Runde - Schriftliche Antragsstellung 

  • Die schriftliche Antragsstellung erfolgt die – ausschließlich digital! – per Online-Formular 
  • Aufgrund der Lektüre der schriftlichen Anträge findet eine erste Bewertung statt
  • Anträge können zu den Fristen 15. Februar und 15. September gestellt werden (Details siehe "Förderungen")

 

Vorauswahl - Benachrichtigung

  • Alle Künstler:innen die in die 2. Runde kommen, werden zum Gespräch eingeladen
  • Die Einladungen erfolgen per E-mail Anfang April (Einrichtermin 15. Februar) bzw. Anfang November (Einreichtermin 15. September)
  • Alle Künstler:innen, die nicht in die engere Auswahl kommen, werden ebenfalls, zu einem späteren Zeitpunkt, per E-Mail benachrichtigt

 

2. Runde - Gespräche

  • Basis für die Gespräche ist das schriftliche Konzept. Es dient dazu, die Intentionen der Künstler:innen deutlicher machen zu können, wichtige Aspekte zu vertiefen und bei der Jury aufgetretene Fragen und Unklarheiten zu besprechen. Auch wird ein genauerer Blick auf die Budgetierung und Arbeitsstruktur geworfen. 
  • Die Gespräche dauern jeweils ca. 40 Minuten
  • Die Gespräche finden zwischen Mitte April und Mitte Mai (Einreichtermin 15. Februar) bzw. zwischen Mitte November und Mitte Dezember (Einreichtermin 15. September) statt

 

Endauswahl - Benachrichtigung

  • Die Empfehlungen werden Anfang Juni (Einreichfrist 15. Februar) bzw. Mitte Jänner (Einreichfrist 15. September) auf den Websites von Kuratorium und Stadt Wien veröffentlicht

 

Schriftliches Feedback & Austausch

  • Das Kuratorium gibt auf Anfrage schriftliches Feedback
  • Bitte nur schriftliche Anfragen (E-Mail), innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Empfehlungen
  • Da es erfahrungsgemäß zu vielen Anfragen kommt, bitten wir um Geduld und um Verständnis, dass Feedbackanfragen erst nach der Veröffentlichung der Förderempfehlungen beantwortet werden können. 
  • Bitte beachten: dies gilt nicht für die Arbeitsstipendien! Die Vergabe der Arbeitsstipendien unterliegt einer für alle Bereiche der Kulturabteilung (Film, Musik, Literatur, Bildende Kunst und Darstellende Kunst) geltenden Geschäftsordnung, die die jeweiligen Jurys zur Verschwiegenheit verpflichtet. Deshalb können wir als Kuratorium in dem Fall leider keine Feedbacks zu den Empfehlungen geben.

 

Alle weiteren administrativen Schritte der Abwicklungs Ihrer Anträge (postalische Benachrichtigung, Adaptierung der Unterlagen/Vorhaben, Überweisung der Fördermittel etc.) entnehmen Sie bitte der Website der Stadt Wien.

 

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld