Gültig seit dem Einreichtermin 15. September 2026
Allgemeines
Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler:innen nachhaltig zu fördern.
Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.
Ablauf und Beurteilung
Anträge auf Wiederaufnahmeförderung sind seit Oktober 2026 nicht mehr an bestehende Fristen gebunden, sie können stattdessen bis mindestens drei Monate vor der Beginn der geplanten Aufführungsserie ans Theaterreferat der MA 7 gestellt werden. Die Unterlagen werden von der Kulturabteilung formal geprüft und an das Kuratorium weitergeleitet. Nach korrektem Einlangen erhaltet ihr eine Eingangsbestätigung.
Wir, das Kuratorium, bemühen uns um möglichst schnelle Bearbeitung. Ob die Förderung der Wiederaufnahme empfohlen wird oder nicht, erfahrt ihr dann wieder per E-Mail von der MA 7 und bei den Förderempfehlungen auf dieser Website. Feedback können wir aus Kapazitätsgründen bei der Ablehnung von Wiederaufnahmeförderungen keines geben.
Besondere Voraussetzungen
Umfang der Förderung
Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.
Als Richtwert für die angefragte Summe kann etwa ein Drittel der ursprünglich eingereichten Summe kalkuliert werden.
Pro Jahr stehen ca. EUR 100.000,- für Wiederaufnahmen zur Verfügung.
Für 2027 sind davon aktuell noch ca. EUR 24.000,- vorhanden.
Unterlagen
Die für den Antrag relevanten Dokumente können unter „Formulare" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden. Mehr dazu hier.
Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien
Sekretariat des Referats Darstellende Kunst
T: +43 1 4000-84739