Gültig ab dem Einreichungstermin 15. Februar 2024.
(Aktualisierung: 12. November 2023)
Allgemein
Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler*innen nachhaltig zu fördern.
Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.
Besondere Voraussetzungen
Nicht mehr gültig ab 2024:
Weiterhin gültig:
Umfang der Förderung
Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.
Die Höhe der Prämie beträgt maximal ein Drittel der ursprünglichen Fördersumme, bzw. des angesuchten Betrags bei nicht geförderten Projekten.
Fristen
Neu ab 2024: man kann zu beiden Einreichterminen jeweils für das folgende Kalenderjahr einreichen, unabhängig davon, ob die WA im 1. oder 2. Halbjahr stattfinden soll.
Unterlagen
Beurteilung & Auswahlverfahren
Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich der freien darstellenden Künste hat der Subventionsgeber das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingesetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren.
Formulare
Alle für den Antrag relevanten Dokumente können unter dem Punkt „Formular" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden.
Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien
Sekretariat des Referats Darstellende Kunst
T: +43 1 4000-84739