Wiederaufnahmeförderung

Gültig ab dem Einreichungstermin 15. Februar 2024.
(
Aktualisierung: 12. November 2023)
 


Allgemein

Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler*innen nachhaltig zu fördern. 

 

Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.  

 

Besondere Voraussetzungen

Nicht mehr gültig ab 2024:

  • Die Produktion wurde zur Förderung eingereicht und gefördert oder zur Förderung eingereicht, jedoch nicht berücksichtigt
  • Die Premiere liegt nicht länger als 24 Monate zurück

Weiterhin gültig:

  • Es liegen mind. sechs Monate zwischen letzter Aufführung und Wiederaufnahme
  • Sowohl die ursprüngliche Premiere wie auch die Wiederaufnahme fand/findet in Wien statt
  • Für die Spielserie der Wiederaufnahme sollen mindestens 3 Aufführungen vorgesehen sein
  • Eine Spielstätte ist fixiert (Spielstättennachweis)
  • Für das Kuratorium muss eine Sichtungsmöglichkeit, z.B. durch Videomaterial, möglich sein
  • Als Richtwert für die angefragte Summe kann man ca. 1/3 der ursprünglich eingereichten Summe kalkulieren.

 

Umfang der Förderung

Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.

 

Die Höhe der Prämie beträgt maximal ein Drittel der ursprünglichen Fördersumme, bzw. des angesuchten Betrags bei nicht geförderten Projekten.

 

Fristen

 

Neu ab 2024: man kann zu beiden Einreichterminen jeweils für das folgende Kalenderjahr einreichen, unabhängig davon, ob die WA im 1. oder 2. Halbjahr stattfinden soll.
 

Unterlagen

Beurteilung & Auswahlverfahren

Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich der freien darstellenden Künste hat der Subventionsgeber das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingesetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren.

 

Formulare

Alle für den Antrag relevanten Dokumente können unter dem Punkt „Formular" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden.

 

Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)

Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)

Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien

 

Sekretariat des Referats Darstellende Kunst

T: +43 1 4000-84739 

M: theater@ma07.wien.gv.at

 

 

 

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld