Seit 2020 empfiehlt die IG Freie Theaterarbeit, Einzel- und Gesamtförderungen für Darstellende Kunst bei der Stadt Wien mit einer Honoraruntergrenze zu kalkulieren. Diese wurde gemeinsam von Künstler:innen der Wiener Perspektive sowie der IG Freie Theaterarbeit in einem offenen, zweijährigen Prozess erarbeitet. Sie soll bei Produktionen der Darstellenden Kunst angewendet werden, die aus Mitteln der öffentlichen Hand (der Stadt Wien) gefördert werden. Die Richtwerte wurden von der IG Freie Theaterarbeit mehrmals angepasst. Mehr Informationen zur Aufschlüsselung und auch zur Unterscheidung zum Fair Pay-Level finden sich hier.


Die Kulturabteilung der Stadt Wien bekennt sich in ihrem Code of Ethics zu den Grundsätzen von Fair Pay und rät allen Antragsteller:innen, diese in ihrer Arbeit umzusetzen. 

 

Honoraruntergrenzen  

 

Aktuelle Untergrenzen 

  • Die aktuelle Empfehlung lautet: € 194,- / 8h (Proben- oder Arbeitszeit) für Berufsanfänger:innen und € 227,- / 8h (Proben- oder Arbeitszeit) für Künstler:innen mit mehr als 5 Jahren Erfahrung. 
  • Die Honoraruntergrenzen-Empfehlung bezieht sich auf das Dienstgeber:innen-Brutto bei unselbständiger Beschäftigung bzw. auf das Dienstnehmer:innen-Brutto bei selbständiger Beschäftigung.
  • ​Als Vorstellungsentgelt wird empfohlen: für die 1. und 2. Vorstellung mind. € 390,- und ab der 3. Vorstellung mind. € 223,-.

 

Kalkulationshilfe

 

Die IG Freie Theaterarbeit stellt ein Service-Kalkulationsmodell zur Verfügung. Achtung: Dieses Kalkulationsmodell ersetzt NICHT das Kalkulationsformular der Stadt Wien! Wir empfehlen aber, das ausgefüllte Service-Kalkulationsmodell dem Antrag beizulegen, da in diesem Tool die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten aufscheint. DOWNLOAD

 

 

Weitere Informationen

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld