Gültig seit dem Einreichungstermin 15. Februar 2024.
Allgemeines
Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler:innen nachhaltig zu fördern.
Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.
Besondere Voraussetzungen
Nicht mehr gültig ab 2024:
Weiterhin gültig:
Umfang der Förderung
Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.
Als Richtwert für die angefragte Summe kann ca. 1/3 der ursprünglich eingereichten Summe kalkuliert werden.
Fristen
Neu ab 2024: Zu beiden Einreichterminen kann für das jeweils folgende Kalenderjahr eingereicht werden - unabhängig davon, ob die Wiederaufnahme im 1. oder 2. Halbjahr stattfinden soll.
Unterlagen
Beurteilung & Auswahlverfahren
Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich der Freien Darstellenden Künste hat die Fördergeberin das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingesetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren, nach dem das Kuratorium vorgeht.
Formulare
Alle für den Antrag relevanten Dokumente können unter „Formulare" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden.
Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien
Sekretariat des Referats Darstellende Kunst
T: +43 1 4000-84739