Wiederaufnahmeförderung

Gültig seit dem Einreichungstermin 15. Februar 2024.

 


Allgemeines

Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler:innen nachhaltig zu fördern. 

 

Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.  

 

Besondere Voraussetzungen

Nicht mehr gültig ab 2024:

  • Die Produktion wurde zur Förderung eingereicht und gefördert oder zur Förderung eingereicht, jedoch nicht berücksichtigt.
  • Die Premiere liegt nicht länger als 24 Monate zurück.

Weiterhin gültig:

  • Es liegen mindestens sechs Monate zwischen letzter Aufführung und Wiederaufnahme.
  • Sowohl die ursprüngliche Premiere wie auch die Wiederaufnahme fand/findet in Wien statt.
  • Für die Spielserie der Wiederaufnahme sollen mindestens 3 Aufführungen vorgesehen sein.
  • Eine Spielstätte bzw. ein:e Veranstalter:in ist fixiert (Spielstättennachweis).
  • Für das Kuratorium muss eine Sichtungsmöglichkeit, z. B. durch Videomaterial, möglich sein.

 

Umfang der Förderung

Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.

 

Als Richtwert für die angefragte Summe kann ca. 1/3 der ursprünglich eingereichten Summe kalkuliert werden.

 

Fristen

 

Neu ab 2024: Zu beiden Einreichterminen kann für das jeweils folgende Kalenderjahr eingereicht werden - unabhängig davon, ob die Wiederaufnahme im 1. oder 2. Halbjahr stattfinden soll.

 

  • 15. Februar
  • 15. September

 


 

Unterlagen

Beurteilung & Auswahlverfahren

Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich der Freien Darstellenden Künste hat die Fördergeberin das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingesetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren, nach dem das Kuratorium vorgeht.

 

Formulare

Alle für den Antrag relevanten Dokumente können unter „Formulare" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden.

 

Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)

Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)

Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien

 

Sekretariat des Referats Darstellende Kunst

T: +43 1 4000-84739 

M: theater@ma07.wien.gv.at

 

 

 

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld