Allgemein
Ziel der Wiederaufnahmeförderung ist es, erfolgreiche Produktionen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der Künstler*innen nachhaltig zu fördern.
Eine Wiederaufnahme ist keine Neuinszenierung bereits premierter Aufführungen. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung notwendiger Proben, der Adaption an einen neuen Raum sowie einer Reihe an Aufführungen.
Aktuelles
Wegen zahlreicher Verschiebungen von Aufführungsterminen aufgrund der aktuellen Covid-Maßnahmen ist die Wiederaufnahmeförderung derzeit auf keinen bestimmten Zeitraum begrenzt!
Besondere Voraussetzungen
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Umfang der Förderung
Beantragt werden können wiederaufnahmegebundene Sach- und Personalkosten inkl. der Kosten für die Aufführungen.
Die Höhe der Prämie beträgt maximal ein Drittel der ursprünglichen Fördersumme, bzw. des angesuchten Betrags bei nicht geförderten Projekten.
Fristen
Neue Termine ab September 2019:
Unterlagen
Alle für die korrekte Antragsstellung erforderlichen Unterlagen finden sie hier.
Anträge können ab sofort nur noch digital eingereicht werden. Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an theater@ma07.wien.gv.at. Die Gesamtgröße des E-Mails darf höchstens 15 MB betragen.
Beurteilung & Auswahlverfahren
Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich der freien darstellenden Künste hat der Subventionsgeber das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingesetzt. Hier finden Sie alle Informationen zum Auswahlverfahren.
Formulare
Alle für den Antrag relevanten Dokumente können unter dem Punkt „Formular" auf der Website der Kulturabteilung der Stadt Wien heruntergeladen werden.
Kontakt Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7)
Friedrich-Schmidt-Platz 5, 1080 Wien
Referat Darstellende Kunst, Leitung: Dr. Robert Dressler
Sekretariat: Michael Brückl & Brigitte Meyerhofer
T: +43 1 4000-84739 & +43 1 4000-84737