Förderungsarten

Grundlage für die Förderung der Freien Darstellenden Künste in Wien ist die Theaterreform von 2004. Ziel ist die Förderung künstlerischer Qualität in einem mehrstufigen, durchlässigen Fördermodell. Folgende Sparten werden gefördert: Schauspiel, Performance, Tanz, Figuren- und Objekttheater, Musiktheater, Darstellende Künste für junges Publikum (Kinder und Jugendliche), Zeitgenössischer Zirkus sowie transdisziplinäre Ansätze.

 

 

Voraussetzungen


Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen mit Sitz in Wien
  • Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
  • Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
  • Natürlichen Personen können ausschließlich Einzelförderungen bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro gewährt werden.

 

Förderrichtlinien, Fördervoraussetzungen im Detail

Mehrstufiges Modell

 

Zu diesem Zweck wurden mehrere Förderkategorien mit unterschiedlichen zeitlichen Befristungen zwischen kurzfristiger Förderung einzelner Projekte und längerfristig ausgelegten Vorhaben etabliert. 

 

 

Zur Vergabe der Einzelförderung, 1- und 2-jährigen Gesamtförderung hat die Fördergeberin das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance eingerichtet, das die Vorschläge evaluiert und Empfehlungen auspricht. Für die Vergabe der 4-jährigen Konzeptförderung wird eine temporäre Expert:innen-Jury berufen.

 

Nach Entscheidungsfindung in Folge eines 2-stufigen Auswahlverfahrens legen die Kurator:innen der amtsführenden Stadträtin für Kultur, Wissenschaft und Sport ihre Empfehlungen vor. Die Empfehlungen des Kuratoriums sind nicht bindend. Die Letztentscheidung über die Förderungen obliegt der Stadt Wien. 

 

Dieses mehrstufige System bezieht die Möglichkeit von Veränderungen in der Förderung und die Berücksichtigung neuer künstlerischer Entwicklungen ausdrücklich mit ein und soll sowohl Kontinuität wahren wie auch die Möglichkeit schaffen, auf diese neuen zeitgenössischen Entwicklungen der freien darstellenden Künste zu reagieren.

 

Die Stadt Wien versteht ihre Subventionsleistung als anteiligen Produktionskostenzuschuss. Kunstschaffende sind daher aufgerufen, kontinuierlich Kofinanzierungen, sei es durch Koproduktionsgelder oder geldwerte Leistungen von Partnern wie Residencies o.ä., zu aquirieren.

 

Weitere Informationen

Links im Menü finden Sie nähere Erläuterungen zu den einzelnen Stufen des Modells wie z.B. Informationen zur Zielgruppe, den Voraussetzungen und der Antragsstellung sowie alle wichtigen Links.

 

Arbeitsstipendien 

Die Kulturabteilung der Stadt Wien hat 2021 ihr Stipendienprogramm ausgebaut: Seit 2022 werden je 12 Jahressstipendien in den Bereichen Darstellende Kunst - Theater sowie Darstellende Kunst - Performance vergeben. Gefördert werden produktionsunabhängige, längerdauernde Arbeitsprozesse, Recherchevorhaben zur Generierung neuer Themen und Formate sowie künstlerisch profunde, transdisziplinäre Forschungsprozesse in der theater- bzw. tanz- und performance-bezogenen Praxis. 


Einreichungen für 2026 sind online zwischen 1. und 30. Juni 2025 auf der Homepage der Stadt Wien möglich. Die Auswahl der Stipendiat:innen und die Bekanntgabe erfolgt im Herbst. Die Auszahlung der Arbeitsstipendien erfolgt monatlich zu je 1.500 Euro im Zeitraum von Jänner bis Dezember. 

 

Seit Einreichtermin 30. Juni 2024 bestellt das Referat Darstellende Kunst für die Evaluierung der Anträge auf Arbeitsstipendien jährlich eine eigene, vom Kuratorium unabhängige Expert:innen-Jury.
 

Disclaimer / Informationen ohne Gewähr

Die Informationen auf dieser Website wurden nach bestem Wissen und Gewissen von den Mitgliedern des Kuratoriums aufbereitet. Im Zweifelsfall sind immer die Informationen auf der Seite der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7) bindend. Siehe hierzu auch Impressum und Haftungsausschluss.

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© Johanna Figl, Kolja Burgschuld