Braucht man einen Spielstättennachweis?
Nein! Weder die Kulturabteilung der Stadt Wien noch das Kuratorium
für Theater, Tanz und Performance verlangt einen Spielstättennachweis
für Wien im Zuge der Projekt-Einreichungen (vgl. dazu das Einreichformular)!
Die bei den Förderzusagen gelisteten Spielorte werden von den
Projekteinreichenden selbst im Zuge Ihrer Einreichungen genannt und
laut Angaben der Einreichung auf dieser Website publiziert.
Gibt es zum Zeitpunkt der Empfehlung keinen fixen Wiener Spielort,
wird dies mit dem Vermerk "geplanter Spielort: offen" ausgewiesen.
Gibt es mehrer Spielorte, werden diese einzeln genannt oder mit dem
Vermerk "geplante Spielorte: diverse".
Im Zuge der Projektentwicklung können sich Orte auch ändern
respektive gefunden werden. In diesem Falle wird kontinuierlich auf
dieser Website unter den jeweiligen Projekteinträgen auf die
Veränderungen hingewiesen.
Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, finden Sie auf dieser
Website unter "AKTUELL".
Projekte, die bereits realisiert wurden, tragen den Vermerk in der
jeweiligen Empfehlungssliste; diese finden Sie darüber hinaus
auch unter "AKTUELL" im dortigen unten stehenden Termin-Archiv.
Wann überweist die MA 7 zugesagte Projektkostenzuschüsse?
Haben Sie eine Empfehlung erhalten sowie das betreffende Schreiben
der Kulturabteilung der Stadt Wien, so müssen Sie ein Mail/einen
Brief an Frau Natalie Rabl von der MA 7 schicken, das eine "Zahlungsanforderung"
in Höhe der Förderzusage beinhaltet. Das Schreiben sollte
die angeforderten respektive notwendigen Informationen wie Gruppe,
Projekt und natürlich Ihre Kontodaten enthalten; ansonsten keinen
streng formalen Richtlinien folgen. Nach der Bearbeitung ist das Geld
etwa zwei Wochen später am Vereinskonto.
Kontakt: Natalie Rabl, MA 7, Sekretariat Dr. Dressler, Friedrich-Schmid-Platz
5, 1082 Wien; Tel.: 01/4000-84737, Mail natalie.rabl@wien.gv.at
Welche Förderungen bietet die Kulturabteilung der Stadt Wien/MA
7 im Bereich freies Theater, Tanz und Performance an?
Die Kulturabteilung der Stadt Wien vergibt im Bereich Theaterförderung
zurzeit (Stand: 2010) jährlich 25.000.000 Euro. Diese gliedern
sich in 1. Konzeptförderung (ca. 12.500.000-14.500.000 Euro);
2. Standort- und Strukturförderung (ca. 8.000.000-9.000.000 Euro)
sowie, der kleinste, für Projekte gewidmete Bereiche, 3. die
Projektförderung (2.500.000 Euro), zu der auch längerfristige
Projekte und Projektreihen (sog. Ein- und Zweijahresförderungen)
zählen:
- Projektförderungen
Diese können zweimal im Jahr eingereicht werden. Die derzeitigen
Termine sind 15. Jänner sowie 15. Juni eines Jahres: Der
Termin 15. Jänner eines Jahres bezieht sich auf Projekte,
die noch im SELBEN Jahre in den Monaten September bis Dezember
Premiere in Wien haben, d. h. er umfasst noch das Budget desselben
Jahres!
Der Termin 15. Juni eines Jahres bezieht sich hingegen auf Projekte,
die im FOLGENDEN Jahr in den Monaten Jänner bis August Premiere
in Wien haben, d. h. er umfasst daher das Budget für freies
Theater, Tanz und Performance des FOLGENDEN Kalenderjahres!
- Einjahresförderung
Diese können einmal im Jahr - zum Termin 15. Jänner
- für das DARAUFFOLGENDE gesamte Kalenderjahr (also 1. Jänner
bis 31. Dezember) eingereicht werden.
Achtung: Wollen Sie sowohl im Herbst (September-Dezember) eines
Kalenderjahres ein Projekt realisieren sowie für das darauffolgende
Jahr um eine Einjahresempfehlung ansuchen, so müssen Sie
2 Einreichungen stellen, da es sich um zwei unterschiedliche Einreichungen
wie auch Budgettöpfe handelt (Projekteinreichung UND Jahreseinreichung)!
- Zweijahresförderung
Für Empfehlungen des Kuratoriums für Projektkostenzuschüsse
seitens der Kulturabteilung der Stadt Wien für Projekte aus
den Bereichen freies (Sprech-/Musik-)Theater, Tanz und Performance
kann einmal im Jahr - zum Termin 15. Jänner - für das
DARAUFFOLGENDE gesamte Kalenderjahr (also 1. Jänner bis 31.
Dezember) eingereicht werden.
Achtung: Auch hier gilt, wie bei Einreichungen um Jahresempfehlungen:
Wollen Sie sowohl im Herbst (September-Dezember) eines Kalenderjahres
ein Projekt realisieren sowie für die darauffolgenden beiden
Kalenderjahre um eine Zweijahresempfehlung ansuchen, so müssen
Sie 2 Einreichungen stellen, da es sich um zwei unterschiedliche
Einreichungen wie auch Budgettöpfe handelt (Projekteinreichung
UND Jahresbudgets für die beiden darauffolgenden Jahre)!
- Konzeptförderung
Diese umfassen zurzeit einen Förderzeitraum von 4 Budgetjahren
und werden von einer alle 4 Jahre zusammengestellten Jury zur
Vergabe empfohlen. Der nächste Einreichtermin für Konzeptempfehlungen
ab 2013 wird nach der offiziellen Bekanntgabe durch die Kulturabteilung
der Stadt Wien auf dieser Seite veröffentlicht.
- Standort- und Strukturförderung
Wollen Sie um eine Standort- und/oder Strukturförderung bei
der Stadt Wien einreichen, so können Sie dies jederzeit mit
dem dafür vorgesehenen Formblatt/Einreichformular direkt
in der Theaterabteilung der Kulturabteilung (MA 7) der Stadt Wien.
Die Vergabe erfolgt direkt durch die Kulturabteilung der Stadt
Wien, d. h. ohne Jury resp. Kuratorium.
Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen für Förderungen
durch die Theaterabteilung der Stadt Wien nur für performative
Arbeiten gelten. Über weitere Einreichungsmöglichkeiten
und Einreichstellen innerhalb der Kulturabteilung der Stadt Wien
- z. B. für trans- und interdisziplinäre Arbeiten und/oder
Arbeiten im öffentlichen Raum - informieren die Seiten der
Stadt Wien unter http://www.wien.gv.at!
Wer ist für die einzelnen Förderungen als entscheidendes
bzw. empfehlendes Gremium zuständig?
- Projektförderungen, Einjahres- und Zweijahresförderungen
werden seit 2004 von KuratorInnen empfohlen (2004-2006 "Kuratoren",
2007-2009 "Kuratoen Theater & Tanz", seit 2009 Kuratorium
Theater, Tanz, Performance).
Die Empfehlungen werden nach Abschluss des Evaluationsprozesses
der Kulturabteilung der Stadt Wien bekannt gegeben und danach
in der nächsten an die Bekanntgabe folgenden Gemeinderatssitzung
von Letzerem abgenommen.
Im Anschluss daran erhalten positiv abgeschlossene Einreichungen
eine schriftliche Zusage und werden auf dieser Website in der
Rubrik "Empfehlungen" gelistet.
Abgelehnte Projekte erhalten ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung
durch die Kulturabteilung der Stadt Wien.
Achtung: Haben Sie mehrfach eingereicht, z. B. für ein Projekt
und eine Jahresempfehlung, kann es sein, dass Sie sowohl eine
Ablehnung für eine Einreichung und eine Empfehlung für
eine andere Einreichung erhalten. Bitte lesen Sie die schriftlichen
Zu- und Absagen genau und prüfen Sie, ob sie mit den Empfehlungen
des Kuratoriums übereinstimmen.
In manchen Fällen können sich die Zu- und Absagen zeitlich
überschneiden. Auch hier bitte Datum des Schreibens und genannten
Projekt prüfen!
Einreichungen für Einjahresförderungen und Zweijahresförderungen
werden an einem Terminen im Jahr gleichzeitig eingereicht.
Einjahresförderungen beziehen sich auf das folgende Kalenderjahr.
Zweijahresempfehlungen beziehen sich auf das folgende UND das
übernächste Kalenderjahr.
Am selben Termin - zurzeit: 15. Jänner - werden auch Projekte
für dasselbe Kalenderjahr eingereicht. D. h. der Termin 15.
Jänner umfasst Einreichmöglichkeiten für MEHRERE
Kalenderjahre und UNTERSCHIEDLICHE Kulturbudgets. Es kann daher
zu Verschiebungen in den Budgets und der Menge der zu empfehlenden
Gesamtbeträge wie auch der empfohlenenen Projekte kommen!
Die jeweils nächsten Termine werden auf dieser Website kontinuerlich
bekannt gegeben. Beachten Sie auch hier, dass es zu Verschiebungen
kommen kann.
Der Evaluations- und Empfehlungsprozess nach Ende der Einreichfrist
dauert aufgrund der großen Anzahl an Einreichungen (Juni
2009: 194 resp. 179 Einreichungen; Jänner 2010: 291 Einreichungen!)
zwischen 8 und 10 Wochen.
- Einreichungen für Standortförderung sind
laufend und direkt an die Theaterabteilung der Stadt Wien
möglich
(siehe oben)
- Für Konzeptförderung kann alle 4 Jahre bei
der Kulturabteilung der Stadt Wien eingereicht werden.
Für die Empfehlungen ist ein für jede Ausschreibung
neu bestellte fünfköpfige Jury zuständig.
Wann der kommende Einreichtermin für diese Vierjahresföderungen
ist, wird rechtzeitig auf der Website der Stadt Wien, http://www.wien.gv.at,
bekannt gegeben sowie ab diesem Zeitpunkt auch auf dieser Website
veröffentlicht.
Wie erreiche ich das Kuratorium direkt für konkrete Anfragen,
Termine und anderes mehr?
Sie erreichen uns jederzeit persönlich unter unseren unten
stehenden persönlichen Mailadressen sowie unter der Mobiltelefonnummer
+43/(0)699/181 249 40, das Andreas Hutter betreut. Für
allgemeine Anfragen, Termine oder Informationen zu Ihren aktuellen
Produktionen und Projekten bitten wir Sie, uns alle drei unter folgenden
Mailadressen zu kontaktieren:
andrea.amort@kuratoren-theatertanz.at
angela.heide@kuratoren-theatertanz.at
andreas.hutter@kuratoren-theatertanz.at
Andrea Amort ist darüber hinaus auch für Koordination von
Terminen verantwortlich.
Angela Heide steht Ihnen für allgemeine Anfragen zur Verfügung.
Kann ich das Kuratorium auch zwischen den einzelnen Einreichterminen
eines Jahres kontaktieren?
Wir stehen ganzjährig jederzeit auch in den Phasen, in den wir
keine Einreichungen bearbeiten, für Gespräche, Proben-,
Vorstellungs- oder Theaterbesuche bereit und freuen uns über
Ihre Kontaktaufnahme! Sie erreichen uns jederzeit unter der Mobiltelefonnummer
+43/(0)699/181 249 40 sowie persönlich unter unseren persönlichen
Mailadressen (s. o.)
Wie sieht ein richtiger Antrag aus?
Ein Antrag besteht aus dem
- Antragsformular, dem
- Budgetformular sowie einer
- aussagekräftigen Projektbschreibung
Beschreibung des Projektvorhabens, Inhaltsangabe, Inszenierungsansatz,
Raumvorstellung, Besetzung inklusive kurze Biografien der MitarbeiterInnen,
Spielortwahl und mögliche KooperationspartnerInnen etc. Die
genaue Projektbeschreibung ist als Ergänzung zu den Vorgaben
der MA 7, Stadt Wien zu verstehen. Sie erleichtert den Bearbeitungs-
und Entscheidungsprozess wesentlich und sollte daher aussagekräftig
und umfassend gestaltet sein.
Wo finde ich die je aktuellen Antragsformulare der Stadt Wien zum
download?
Hier!
(hier in der Liste zuerst auf den Link in "Termine und Fristen",
dann in der Unternavigation auf "Förderungen" klicken!)
Wohin muss ich meinen Antrag schicken?
Diese Formulare sowie der Projektantrag inkl. einer Beschreibung des
Projektvorhabens muss in zweifacher Ausführung an die Kulturabteilung
der Stadt Wien geschickt werden:
Was ist die genaue Adresse der Kulturabteilung der Stadt Wien?
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
Theaterreferat
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1082 Wien
An wen wende ich mich bei allgemeinen Fragen zur Einreichung?
Dr. Robert Dressler
Leiter des Theaterreferats der Kulturabteilung der Stadt Wien
Natalie Rabl
Sekretariat des Theaterreferats der Kulturabteilung der Stadt Wien
beide: Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), Theaterreferat
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1082 Wien
Tel.: +43/(0)1/4000-DW
NICHT JEDOCH AN DAS KURATIUM DIREKT!
Was gehört zu den Aufgaben der KuratorInnen Theater, Tanz,
Performance?
- Beurteilung und Empfehlung von künstlerischen Projekten
in den Bereichen Sprechtheater, Musiktheater, Tanz und Performance
sowie Theater für junges Publikum in allen genannten Bereichen;
- Begründungen der Empfehlungen gegenüber der Kulturabteilung
der Stadt Wien sowie nach außen (z. B. Website, Medien etc.);
- kontinuierliche Gespäche mit den Kunstschaffenden und aktiver
persönlicher Austausch in Form von Gesprächen, Theater-und
Proben- sowie Vorstellungsbesuchen mit speziellen Augenmerk in
Hinblick auf die gestellten Anträge;
- kontinuierliche Beobachtung der Wiener Theaterlandschaft;
- Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen;
- Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Fördermodellen
auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene;
- Evaluation und gegebenenfalls Veränderungen in den Fördermodalitäten
in enger Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien
im Sinne einer nachhaltigen kontinuierlichen Begleitung.
Welche Schwerpunkte setzt das aktuelle Kuratorium Theater, Tanz, Performance
2009-2011?
- Nachwuchsförderung;
- inter- und transdisziplinäres Arbeiten;
- aktiver und kontinuierlicher Austausch mit den sowie Evaluation
und Begleitung der Einreichenden und FördernehmerInnen;
- verstärkte Diskurs- und Vernetzungstätigkeit innerhalb
der gesamten Theaterlandschaft in der Stadt Wien sowie international;
- Unterstützung der stärkeren Wahrnehmung zeitgenössischer
performativer Arbeiten in Wien;
- wissenschaftliche und theoretische Auseinandersetzung mit zeitgenössischen
Tendenzen in Theater, Tanz und Performance.
Wo finde ich einen Überblick über alle Empfehlungen seit
2004?
http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/theaterfoerderung.html
Gibt es weitere Informationsseiten der Stadt Wien im Bereich Förderungen
Theater, Tanz und Performance?
Weitere Links der Stadt Wien zu Einreichungen in Theater, Tanz
und Performance:
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/kuratoren.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/freiegruppen.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/einreichfristen.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/unterlagen.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/hilfetext/ausfuellhilfe.html
http://zvr.bmi.gv.at/Start
www.bmi.gv.at/cms/bmi%5Fvereinswesen/
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