Kuratorium Theater, Tanz, Performance 2011-2013

Wenn Sie Fragen haben zu Ihrem Antrag oder zu den Antragsbedingungen, bitte kontaktieren Sie uns jederzeit per Telefon oder Mail. Wir informieren Sie gerne und nehmen Ihre Frage in unsere FAQ-Liste online auf!


Frequently Asked Questions

Braucht man einen Spielstättennachweis?
Nein! Weder die Kulturabteilung der Stadt Wien noch das Kuratorium für Theater, Tanz und Performance verlangt einen Spielstättennachweis für Wien im Zuge der Projekt-Einreichungen (vgl. dazu das Einreichformular)!
Die bei den Förderzusagen gelisteten Spielorte werden von den Projekteinreichenden selbst im Zuge Ihrer Einreichungen genannt und laut Angaben der Einreichung auf dieser Website publiziert.
Gibt es zum Zeitpunkt der Empfehlung keinen fixen Wiener Spielort, wird dies mit dem Vermerk "geplanter Spielort: offen" ausgewiesen. Gibt es mehrer Spielorte, werden diese einzeln genannt oder mit dem Vermerk "geplante Spielorte: diverse".
Im Zuge der Projektentwicklung können sich Orte auch ändern respektive gefunden werden. In diesem Falle wird kontinuierlich auf dieser Website unter den jeweiligen Projekteinträgen auf die Veränderungen hingewiesen.

Projekte, die kurz vor der Realisierung stehen, finden Sie auf dieser Website unter "AKTUELL".
Projekte, die bereits realisiert wurden, tragen den Vermerk in der jeweiligen Empfehlungssliste; diese finden Sie darüber hinaus auch unter "AKTUELL" im dortigen unten stehenden Termin-Archiv.

Wann überweist die MA 7 zugesagte Projektkostenzuschüsse?

Haben Sie eine Empfehlung erhalten sowie das betreffende Schreiben der Kulturabteilung der Stadt Wien, so müssen Sie ein Mail/einen Brief an Frau Natalie Rabl von der MA 7 schicken, das eine "Zahlungsanforderung" in Höhe der Förderzusage beinhaltet. Das Schreiben sollte die angeforderten respektive notwendigen Informationen wie Gruppe, Projekt und natürlich Ihre Kontodaten enthalten; ansonsten keinen streng formalen Richtlinien folgen. Nach der Bearbeitung ist das Geld etwa zwei Wochen später am Vereinskonto.
Kontakt: Natalie Rabl, MA 7, Sekretariat Dr. Dressler, Friedrich-Schmid-Platz 5, 1082 Wien; Tel.: 01/4000-84737, Mail natalie.rabl@wien.gv.at

Welche Förderungen bietet die Kulturabteilung der Stadt Wien/MA 7 im Bereich freies Theater, Tanz und Performance an?
Die Kulturabteilung der Stadt Wien vergibt im Bereich Theaterförderung zurzeit (Stand: 2010) jährlich 25.000.000 Euro. Diese gliedern sich in 1. Konzeptförderung (ca. 12.500.000-14.500.000 Euro); 2. Standort- und Strukturförderung (ca. 8.000.000-9.000.000 Euro) sowie, der kleinste, für Projekte gewidmete Bereiche, 3. die Projektförderung (2.500.000 Euro), zu der auch längerfristige Projekte und Projektreihen (sog. Ein- und Zweijahresförderungen) zählen:
  • Projektförderungen
    Diese können zweimal im Jahr eingereicht werden. Die derzeitigen Termine sind 15. Jänner sowie 15. Juni eines Jahres: Der Termin 15. Jänner eines Jahres bezieht sich auf Projekte, die noch im SELBEN Jahre in den Monaten September bis Dezember Premiere in Wien haben, d. h. er umfasst noch das Budget desselben Jahres!
    Der Termin 15. Juni eines Jahres bezieht sich hingegen auf Projekte, die im FOLGENDEN Jahr in den Monaten Jänner bis August Premiere in Wien haben, d. h. er umfasst daher das Budget für freies Theater, Tanz und Performance des FOLGENDEN Kalenderjahres!
  • Einjahresförderung
    Diese können einmal im Jahr - zum Termin 15. Jänner - für das DARAUFFOLGENDE gesamte Kalenderjahr (also 1. Jänner bis 31. Dezember) eingereicht werden.
    Achtung: Wollen Sie sowohl im Herbst (September-Dezember) eines Kalenderjahres ein Projekt realisieren sowie für das darauffolgende Jahr um eine Einjahresempfehlung ansuchen, so müssen Sie 2 Einreichungen stellen, da es sich um zwei unterschiedliche Einreichungen wie auch Budgettöpfe handelt (Projekteinreichung UND Jahreseinreichung)!
  • Zweijahresförderung
    Für Empfehlungen des Kuratoriums für Projektkostenzuschüsse seitens der Kulturabteilung der Stadt Wien für Projekte aus den Bereichen freies (Sprech-/Musik-)Theater, Tanz und Performance kann einmal im Jahr - zum Termin 15. Jänner - für das DARAUFFOLGENDE gesamte Kalenderjahr (also 1. Jänner bis 31. Dezember) eingereicht werden.
    Achtung: Auch hier gilt, wie bei Einreichungen um Jahresempfehlungen: Wollen Sie sowohl im Herbst (September-Dezember) eines Kalenderjahres ein Projekt realisieren sowie für die darauffolgenden beiden Kalenderjahre um eine Zweijahresempfehlung ansuchen, so müssen Sie 2 Einreichungen stellen, da es sich um zwei unterschiedliche Einreichungen wie auch Budgettöpfe handelt (Projekteinreichung UND Jahresbudgets für die beiden darauffolgenden Jahre)!
  • Konzeptförderung
    Diese umfassen zurzeit einen Förderzeitraum von 4 Budgetjahren und werden von einer alle 4 Jahre zusammengestellten Jury zur Vergabe empfohlen. Der nächste Einreichtermin für Konzeptempfehlungen ab 2013 wird nach der offiziellen Bekanntgabe durch die Kulturabteilung der Stadt Wien auf dieser Seite veröffentlicht.
  • Standort- und Strukturförderung
    Wollen Sie um eine Standort- und/oder Strukturförderung bei der Stadt Wien einreichen, so können Sie dies jederzeit mit dem dafür vorgesehenen Formblatt/Einreichformular direkt in der Theaterabteilung der Kulturabteilung (MA 7) der Stadt Wien. Die Vergabe erfolgt direkt durch die Kulturabteilung der Stadt Wien, d. h. ohne Jury resp. Kuratorium.

Bitte beachten Sie, dass die Empfehlungen für Förderungen durch die Theaterabteilung der Stadt Wien nur für performative Arbeiten gelten. Über weitere Einreichungsmöglichkeiten und Einreichstellen innerhalb der Kulturabteilung der Stadt Wien - z. B. für trans- und interdisziplinäre Arbeiten und/oder Arbeiten im öffentlichen Raum - informieren die Seiten der Stadt Wien unter http://www.wien.gv.at!

Wer ist für die einzelnen Förderungen als entscheidendes bzw. empfehlendes Gremium zuständig?

  • Projektförderungen, Einjahres- und Zweijahresförderungen werden seit 2004 von KuratorInnen empfohlen (2004-2006 "Kuratoren", 2007-2009 "Kuratoen Theater & Tanz", seit 2009 Kuratorium Theater, Tanz, Performance).
    Die Empfehlungen werden nach Abschluss des Evaluationsprozesses der Kulturabteilung der Stadt Wien bekannt gegeben und danach in der nächsten an die Bekanntgabe folgenden Gemeinderatssitzung von Letzerem abgenommen.
    Im Anschluss daran erhalten positiv abgeschlossene Einreichungen eine schriftliche Zusage und werden auf dieser Website in der Rubrik "Empfehlungen" gelistet.
    Abgelehnte Projekte erhalten ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung durch die Kulturabteilung der Stadt Wien.

    Achtung: Haben Sie mehrfach eingereicht, z. B. für ein Projekt und eine Jahresempfehlung, kann es sein, dass Sie sowohl eine Ablehnung für eine Einreichung und eine Empfehlung für eine andere Einreichung erhalten. Bitte lesen Sie die schriftlichen Zu- und Absagen genau und prüfen Sie, ob sie mit den Empfehlungen des Kuratoriums übereinstimmen.
    In manchen Fällen können sich die Zu- und Absagen zeitlich überschneiden. Auch hier bitte Datum des Schreibens und genannten Projekt prüfen!

    Einreichungen für Einjahresförderungen und Zweijahresförderungen werden an einem Terminen im Jahr gleichzeitig eingereicht. Einjahresförderungen beziehen sich auf das folgende Kalenderjahr. Zweijahresempfehlungen beziehen sich auf das folgende UND das übernächste Kalenderjahr.
    Am selben Termin - zurzeit: 15. Jänner - werden auch Projekte für dasselbe Kalenderjahr eingereicht. D. h. der Termin 15. Jänner umfasst Einreichmöglichkeiten für MEHRERE Kalenderjahre und UNTERSCHIEDLICHE Kulturbudgets. Es kann daher zu Verschiebungen in den Budgets und der Menge der zu empfehlenden Gesamtbeträge wie auch der empfohlenenen Projekte kommen!

    Die jeweils nächsten Termine werden auf dieser Website kontinuerlich bekannt gegeben. Beachten Sie auch hier, dass es zu Verschiebungen kommen kann.

    Der Evaluations- und Empfehlungsprozess nach Ende der Einreichfrist dauert aufgrund der großen Anzahl an Einreichungen (Juni 2009: 194 resp. 179 Einreichungen; Jänner 2010: 291 Einreichungen!) zwischen 8 und 10 Wochen.

  • Einreichungen für Standortförderung sind laufend und direkt an die Theaterabteilung der Stadt Wien möglich
    (siehe oben)

  • Für Konzeptförderung kann alle 4 Jahre bei der Kulturabteilung der Stadt Wien eingereicht werden.
    Für die Empfehlungen ist ein für jede Ausschreibung neu bestellte fünfköpfige Jury zuständig.

    Wann der kommende Einreichtermin für diese Vierjahresföderungen ist, wird rechtzeitig auf der Website der Stadt Wien, http://www.wien.gv.at, bekannt gegeben sowie ab diesem Zeitpunkt auch auf dieser Website veröffentlicht.
Wie erreiche ich das Kuratorium direkt für konkrete Anfragen, Termine und anderes mehr?
Sie erreichen uns jederzeit persönlich unter unseren unten stehenden persönlichen Mailadressen sowie unter der Mobiltelefonnummer +43/(0)699/181 249 40, das Andreas Hutter betreut. Für allgemeine Anfragen, Termine oder Informationen zu Ihren aktuellen Produktionen und Projekten bitten wir Sie, uns alle drei unter folgenden Mailadressen zu kontaktieren:
andrea.amort@kuratoren-theatertanz.at
angela.heide@kuratoren-theatertanz.at
andreas.hutter@kuratoren-theatertanz.at
Andrea Amort ist darüber hinaus auch für Koordination von Terminen verantwortlich.
Angela Heide steht Ihnen für allgemeine Anfragen zur Verfügung.

Kann ich das Kuratorium auch zwischen den einzelnen Einreichterminen eines Jahres kontaktieren?
Wir stehen ganzjährig jederzeit auch in den Phasen, in den wir keine Einreichungen bearbeiten, für Gespräche, Proben-, Vorstellungs- oder Theaterbesuche bereit und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Sie erreichen uns jederzeit unter der Mobiltelefonnummer +43/(0)699/181 249 40 sowie persönlich unter unseren persönlichen Mailadressen (s. o.)

Wie sieht ein richtiger Antrag aus?
Ein Antrag besteht aus dem
- Antragsformular
, dem
- Budgetformular sowie einer
- aussagekräftigen Projektbschreibung
Beschreibung des Projektvorhabens, Inhaltsangabe, Inszenierungsansatz, Raumvorstellung, Besetzung inklusive kurze Biografien der MitarbeiterInnen, Spielortwahl und mögliche KooperationspartnerInnen etc. Die genaue Projektbeschreibung ist als Ergänzung zu den Vorgaben der MA 7, Stadt Wien zu verstehen. Sie erleichtert den Bearbeitungs- und Entscheidungsprozess wesentlich und sollte daher aussagekräftig und umfassend gestaltet sein.

Wo finde ich die je aktuellen Antragsformulare der Stadt Wien zum download?
Hier! (hier in der Liste zuerst auf den Link in "Termine und Fristen", dann in der Unternavigation auf "Förderungen" klicken!)

Wohin muss ich meinen Antrag schicken?
Diese Formulare sowie der Projektantrag inkl. einer Beschreibung des Projektvorhabens muss in zweifacher Ausführung an die Kulturabteilung der Stadt Wien geschickt werden:

Was ist die genaue Adresse der Kulturabteilung der Stadt Wien?
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
Theaterreferat
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1082 Wien

An wen wende ich mich bei allgemeinen Fragen zur Einreichung?

Dr. Robert Dressler
Leiter des Theaterreferats der Kulturabteilung der Stadt Wien

Natalie Rabl
Sekretariat des Theaterreferats der Kulturabteilung der Stadt Wien
beide: Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7), Theaterreferat
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1082 Wien
Tel.: +43/(0)1/4000-DW

NICHT JEDOCH AN DAS KURATIUM DIREKT!

Was gehört zu den Aufgaben der KuratorInnen Theater, Tanz, Performance?
  • Beurteilung und Empfehlung von künstlerischen Projekten in den Bereichen Sprechtheater, Musiktheater, Tanz und Performance sowie Theater für junges Publikum in allen genannten Bereichen;
  • Begründungen der Empfehlungen gegenüber der Kulturabteilung der Stadt Wien sowie nach außen (z. B. Website, Medien etc.);
  • kontinuierliche Gespäche mit den Kunstschaffenden und aktiver persönlicher Austausch in Form von Gesprächen, Theater-und Proben- sowie Vorstellungsbesuchen mit speziellen Augenmerk in Hinblick auf die gestellten Anträge;
  • kontinuierliche Beobachtung der Wiener Theaterlandschaft;
  • Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen;
  • Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Fördermodellen auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene;
  • Evaluation und gegebenenfalls Veränderungen in den Fördermodalitäten in enger Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien im Sinne einer nachhaltigen kontinuierlichen Begleitung.
Welche Schwerpunkte setzt das aktuelle Kuratorium Theater, Tanz, Performance 2009-2011?
  • Nachwuchsförderung;
  • inter- und transdisziplinäres Arbeiten;
  • aktiver und kontinuierlicher Austausch mit den sowie Evaluation und Begleitung der Einreichenden und FördernehmerInnen;
  • verstärkte Diskurs- und Vernetzungstätigkeit innerhalb der gesamten Theaterlandschaft in der Stadt Wien sowie international;
  • Unterstützung der stärkeren Wahrnehmung zeitgenössischer performativer Arbeiten in Wien;
  • wissenschaftliche und theoretische Auseinandersetzung mit zeitgenössischen Tendenzen in Theater, Tanz und Performance.
Wo finde ich einen Überblick über alle Empfehlungen seit 2004?
http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/theaterfoerderung.html

Gibt es weitere Informationsseiten der Stadt Wien im Bereich Förderungen Theater, Tanz und Performance? Weitere Links der Stadt Wien zu Einreichungen in Theater, Tanz und Performance:
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/kuratoren.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/freiegruppen.html www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/einreichfristen.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/unterlagen.html
www.wien.gv.at/kultur/abteilung/hilfetext/ausfuellhilfe.html http://zvr.bmi.gv.at/Start
www.bmi.gv.at/cms/bmi%5Fvereinswesen/


< zurück zur HOMEpage